Recht am eigenen Bild

Fast jeder Jugendliche kennt die Situation: Mit ein paar Freunden ist man im Club oder auf einer privaten Party gewesen, hatte Spaß und hat sich dabei gegenseitig fotografiert. Soweit ist das ok. Doch es ist ja nur halb so lustig, wenn man diese Fotos nicht auch ins Internet hochlädt.
Aber damit kann der Ärger schnell anfangen. Denn wer die Fotos der Freunde – ohne dass sie damit einverstanden sind – ins Internet hoch lädt, macht sich strafbar.
Vorher sollte man also checken, ob alle damit einverstanden sind, dass die Fotos veröffentlicht werden. Denn einmal ins Internet hochgeladen, sind die Fotos nicht mehr so einfach zu löschen.

Eine Frage die auf Juuuport.de oft gestellt wurde:

Ich habe einem Kontakt ein cooles Foto von mir gesendet, wollte aber trotzdem nicht, dass es jemand anderes sieht. Darf der Kontakt ein Foto von mir ohne meine Erlaubnis weiterleiten?

Nein. Das ist eine einfache, klare Antwort. Wenn du ein Foto selbst aufgenommen hast, bist du der Eigentümer des Fotos und bestimmst, was damit passiert. 

 Sind auf dem Foto Personen zu erkennen, gilt das Recht am eigenen Bild. Wenn also jemand ein Foto von dir macht, darf er es nicht weiterschicken oder posten. Außer, du wirst gefragt und hast es ausdrücklich erlaubt. 

Wer die Bilder von anderen weiterverbreitet, ohne die Erlaubnis zu haben, macht sich strafbar. 

Juuuport.de ist eine bundesweite Online Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Netz haben. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene aus ganz Deutschland, die JUUUPORT Scouts, helfen Gleichaltrigen bei Online Problemen wie Cybermobbing, Stress in sozialen Medien, Online Abzocke und Datenklau. Die Beratung via Kontaktformular ist kostenlos.

Dieser Beitrag wurde mit der Unterstützung von Juuuport.de und polizei-beratung.de erstellt.